🔏 Vertraulichkeitsvereinbarung

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Renomiertes Stadthotel in München - Obermenzing — Nach Unterzeichnung wird die Ausschreibung auf dieser Seite sofort freigeschaltet.

Geheimhaltungsvereinbarung (NDA)

Bitte lesen Sie die vollständige Vereinbarung vor der Unterzeichnung.

Präambel

AGI — Absolut Gastronomie Immobilien, Inhaber: Heiko Genzlinger, Leopoldstraße 31, 80802 München — vermittelt gewerbliche Gastronomie- und Hotelimmobilien und berät Eigentümer bei der Übergabe oder Verpachtung. Im Rahmen der vorliegenden Geschäftsbeziehung beabsichtigt AGI, dem Informationsempfänger vertrauliche Informationen über das Objekt „Renomiertes Stadthotel in München - Obermenzing" zum Zweck einer möglichen Transaktion im Wege des Pacht (nachfolgend „der Vorgang") zu übermitteln. Die Parteien sind sich einig, dass diese Informationen besonderes Vertrauen erfordern und streng vertraulich zu behandeln sind.

§ 1 Vertragsgegenstand

Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Regelung der gegenseitigen Vertraulichkeitspflichten bei der Übermittlung und Nutzung von Informationen über das Objekt „Renomiertes Stadthotel in München - Obermenzing" sowie die Sicherung der Provisionsansprüche von AGI.

§ 2 Definition vertraulicher Informationen

Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind alle Informationen, Unterlagen, Daten und Erkenntnisse, die AGI dem Informationsempfänger in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form im Zusammenhang mit dem Objekt „Renomiertes Stadthotel in München - Obermenzing" und dem Vorgang zur Verfügung stellt, insbesondere Objektdaten, Lage, Eigentümerinformationen, Kaufpreis- bzw. Pachtvorstellungen, betriebswirtschaftliche Kennzahlen, Exposés, Gutachten, Pläne und sonstige Unterlagen. Als nicht vertraulich gelten Informationen, die dem Informationsempfänger nachweislich bereits vor Abschluss dieser Vereinbarung bekannt waren, aus öffentlich zugänglichen Quellen ohne Verletzung dieser Vereinbarung stammen oder unabhängig von AGI von einem Dritten ohne Geheimhaltungspflicht erlangt wurden.

§ 3 Vertraulichkeits- und Verwendungspflicht

3.1 Der Informationsempfänger verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln, Dritten gegenüber nicht zu offenbaren und ausschließlich für die Prüfung und ggf. Durchführung des Vorgangs zu verwenden.

3.2 Weitergabe an eigene Berater (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) ist gestattet, sofern diese ebenfalls einer vergleichbaren Geheimhaltungspflicht unterliegen.

3.3 Der Informationsempfänger wird alle angemessenen Maßnahmen treffen, um die vertraulichen Informationen vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Verbreitung zu schützen.

§ 4 Umgehungsverbot & Provisionsschutz

4.1 Der Informationsempfänger verpflichtet sich, AGI als vermittelnden Makler in Bezug auf das Objekt „Renomiertes Stadthotel in München - Obermenzing" nicht zu umgehen.

4.2 Sollte der Informationsempfänger oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen — direkt oder über Dritte — innerhalb von 24 Monaten ab Unterzeichnung dieser Vereinbarung eine Transaktion betreffend das Objekt ohne Mitwirkung von AGI abschließen oder anbahnen, ist AGI berechtigt, eine Provision in Höhe von 3,0 % des beurkundeten Kauf- bzw. Jahrespachtzinses zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen.

4.3 Die Regelung in Abs. 4.2 gilt nicht, wenn der Informationsempfänger nachweist, dass er das Objekt unabhängig von den durch AGI vermittelten Informationen und ohne deren Hilfe erlangt hat.

§ 5 Vertragsstrafe

Für jeden Fall der schuldhaften Verletzung der Vertraulichkeits-, Verwendungs- oder Umgehungspflicht aus dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Informationsempfänger zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 10.000,00 an AGI, unbeschadet der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden nachgewiesenen Schadens.

§ 6 Haftungsausschluss

6.1 AGI übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der übermittelten Informationen.

6.2 AGI haftet nicht für Schäden, die aus der Nutzung der vertraulichen Informationen entstehen, es sei denn, AGI handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.

6.3 Die Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit Leben, Körper oder Gesundheit verletzt werden.

§ 7 Rückgabe und Löschung

Bei Aufforderung durch AGI oder nach Abschluss bzw. endgültigem Scheitern des Vorgangs hat der Informationsempfänger alle erhaltenen Unterlagen und Kopien unverzüglich zurückzugeben oder zu vernichten und dies auf Verlangen schriftlich zu bestätigen. Digitale Daten sind entsprechend zu löschen.

§ 8 Laufzeit

Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft und gilt für einen Zeitraum von 2 (zwei) Jahren. Die Regelungen zum Umgehungsverbot (

§ 4) bleiben für den in

§ 4.2 genannten Zeitraum von 24 Monaten bestehen.

§ 9 Schlussbestimmungen

9.1 Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

9.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist München.

9.3 Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

9.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

9.5 Diese Vereinbarung wurde in elektronischer Form abgeschlossen. Die elektronische Unterschrift des Informationsempfängers gilt als rechtsverbindlich im Sinne der eIDAS-Verordnung (einfache elektronische Signatur).

§ 5 Vertragsstrafe: Abhängig davon, ob Sie als Firma oder Privatperson unterzeichnen — siehe unten.

Ihre Angaben

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Digitale Unterschrift

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Ihre Unterschrift ist rechtsverbindlich (einfache elektronische Signatur, eIDAS).
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