Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Absolut Gastronomie Immobilien. Rechtliche Grundlagen für den Verkauf und die Verpachtung von Gastro- und Hotelimmobilien. Klar, transparent und nachvollziehbar.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Maklerleistungen der Absolut Gastronomie Immobilien (Inhaber: Heiko Genzlinger, Leopoldstraße 31, 80802 München) gegenüber Auftraggebern und Interessenten.
Absolut Gastronomie Immobilien erbringt Maklerleistungen für den Verkauf, die Verpachtung und die Betriebsübergabe von Gastronomie- und Hotelimmobilien in Süddeutschland. Der Maklervertrag kommt durch schriftliche Beauftragung oder konkludentes Handeln zustande.
Die Maklerprovision ist projektabhängig und wird vor Mandatsbeginn transparent im Maklervertrag festgelegt. Faktoren wie diskrete Vermarktung, Standort und Objektgröße beeinflussen die Höhe. Bei Gewerbeimmobilien ist die Provisionsgestaltung zwischen Verkäufer, Käufer und Makler frei verhandelbar. Die Provision ist bei erfolgreichem Abschluss fällig (Notartermin bei Kauf, Vertragsunterzeichnung bei Pacht).
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Vermarktung relevanten Informationen und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen. Falschangaben, die zu einem Schaden führen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Absolut Gastronomie Immobilien verpflichtet sich zur strikten Vertraulichkeit aller Auftraggeber- und Objektdaten. Interessenten erhalten Objektinformationen nur nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA).
Die Haftung von Absolut Gastronomie Immobilien ist auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Für die Richtigkeit von Angaben Dritter (Eigentümer, Behörden) übernehmen wir keine Haftung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Klausel ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: 2026 · Absolut Gastronomie Immobilien, Inhaber Heiko Genzlinger
Rechtliches
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