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der Gastro-Pachtvertrag - Teil 2

August 23, 2024

der Gastro-Pachtvertrag - Teil 2

Die richtige Pachthöhe, Kaution und Wertsicherungsklause im Gastro-Pachtvertrag5. WertsicherungsklauselEine solide Wertsicherungsklausel ist essenziell – besonders bei langfristigen Pachtverträgen. Sie sorgt dafür, dass der Pachtzins automatisch an Inflation oder Deflation angepasst wird, indem er auf den Verbraucherpreisindex (VPI) eines Stichtages bezogen wird. Dies schützt beide Parteien vor unerwarteten wirtschaftlichen Schwankungen.

5. Wertsicherungsklausel

Als Faustregel gilt: Die Kaution sollte maximal das Sechsfache des monatlichen Pacht-zinses betragen – üblich sind drei Monatsmieten netto. Ein höherer Multiplikator ist nur gerechtfertigt, wenn besonders wertvolle Ausstattung übergeben wird und keine Ablöse entrichtet wird. Beachten Sie: Es besteht keine gesetzliche Pflicht zur Anlage der Kaution auf einem verzinsten Konto – transparente Regelungen im Vertrag schaffen trotzdem Vertrauen.

6. Kaution

Ablösezahlungen sind in der Gastronomie gängig – häufig im Rahmen eines Nachpächterwechsels. Die realistische Höhe muss marktgerecht kalkuliert sein.

7. Ablöse

Der Pachtvertrag muss den zulässigen Verwendungszweck klar festlegen. Beispiel: Wird ein Restaurant zum Shisha-Bar-Konzept umgewidmet, sind exakte Nutzungsbeschränkungen im Vertrag notwendig. Damit vermeiden Sie Konflikte und sichern langfristige Klarheit.

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