← Blog  /  Verpachtungen
Verpachtungen

Der Gastro-Pachtvertrag- Teil1

July 31, 2024

Der Gastro-Pachtvertrag- Teil1

Der Pachtvertrag

1.      Vertragspartner

Vertragspartner im Gastro-Pachtvertrag können Privatpersonen oder juristische Gesellschaften (GbR, GmbH etc.) sein. Entscheidend ist: Handelt es sich um eine Privatperson im unternehmerischen Kontext, liegt kein Verbrauchervertrag vor. Das hat rechtliche Auswirkungen wie Ausschluss des Widerrufsrechts. Aber auch die Unterverpachtung, z.Bsp. der Privatperson an die Betreibergesellscchaft kann hier geregelt werden.

Generell kann man festhalten, dass ein Pachtvertrag natürlich Vertrauenssache ist.  Traut man dem Pächter nicht nur zu den Gastrobetrieb erfolgreich zu führen, sondern darüber hinaus auch seine Geldgeschäfte korrekt abzuwickeln.

Neben der Fläche, die verpachtet wird und die am besten anhand eines Grundrisses genau benannt wird, geht es ja auch häufig um Inventar, das inkludiert ist und mitverpachtet werden soll. Hier ist es sehr wichtig, das (Groß-)Inventar mit Bezeichnung und Hersteller genau aufzulisten. Eine Inventarliste sollte erstellt werden und dient dann als Anlage zum Pachtvertrag. Es ist heutzutage nicht mehr üblich, das Kleininventar (Geschirr, Besteck usw.) ebenfalls zu stellen und mitzuverpachten. Der Aufwand solch eine Inventarliste zu erstellen, würde auch den Rahmen sprengen.

2.      Vertragsobjekt

3.      Pachtdauer

Die Laufzeitspauschale ist ein Kernbestandteil. Ob befristet oder unbefristet – jede Variante bringt spezifische Vor- und Nachteile mit sich.

Unbefristeter Vertrag: flexibilisiert, erfordert Kündigung (z. B. halbjährlich zum Pachtjahr).Zudem lässt sich eine Mindestlaufzeit oder Kündigungsverzicht vereinbaren – sinnvoll bei Investitionen oder wertvollem Inventar.

Der Pachtzins im Pachtvertrag Gastronomie ist ebenfalls frei verhandelbar. Die Höhe der Pacht richtet sich nach dem bisherigen oder voraussichtlichen Umsatz. (siehe separater Artikel hierzu) Eine gestaffelte Pacht, gerade für die ersten 3 Jahre, hilft dem Gastronom gut zu starten. Den Pachtzins rein an den Umsatz zu koppeln, davon raten wir aus unterschiedlichen Gründen ab. Der Modus Operandi ist sehr aufwändig und bedarf externer Dienstleister, wenn es um die Testierung der Umsätze geht. Das verursacht zusätzlich Kosten. Andernfalls ist die Transparenz und somit die korrekte Meldung der Umsätze nicht gewährleistet. Das Verhältnis Verpächter – Pächter würde somit getrübt.

4.      Pachtzins

Strukturierte Übersicht:

Factsheet Download:


← All articles Contact us
Absolut Gastronomie Immobilien
Leopoldstraße 31
80802 München
+49 171 776 35 82
info@absolut-gastronomie-immobilien.de

Legal

Privacy Policy
Impressum
T&C
Contact
Cookie Settings

Our Brand Family

HogaweltList your property yourself HogamarktBuy & sell gastro equipment HogamaklerLocal specialist broker network

Follow Us

© 2026 Absolut Gastronomie Immobilien · Inhaber: Heiko Genzlinger Bayern · Baden-Württemberg