Der Gastro-Pachtvertrag- Teil1
- H.Genzlinger

- 31. Juli 2024
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 17. Aug. 2025
Im ersten Teil unserer Serie zum Gastro-Pachtvertrag erklären wir, welche Aspekte bei Vertragspartnern, Laufzeitgestaltung und Pachtzins entscheidend sind – kompakt, rechtssicher und praxisnah.

1. Vertragspartner
Vertragspartner im Gastro-Pachtvertrag können Privatpersonen oder juristische Gesellschaften (GbR, GmbH etc.) sein. Entscheidend ist: Handelt es sich um eine Privatperson im unternehmerischen Kontext, liegt kein Verbrauchervertrag vor. Das hat rechtliche Auswirkungen wie Ausschluss des Widerrufsrechts. Aber auch die Unterverpachtung, z.Bsp. der Privatperson an die Betreibergesellscchaft kann hier geregelt werden.
Generell kann man festhalten, dass ein Pachtvertrag natürlich Vertrauenssache ist. Traut man dem Pächter nicht nur zu den Gastrobetrieb erfolgreich zu führen, sondern darüber hinaus auch seine Geldgeschäfte korrekt abzuwickeln.
2. Vertragsobjekt
Neben der Fläche, die verpachtet wird und die am besten anhand eines Grundrisses genau benannt wird, geht es ja auch häufig um Inventar, das inkludiert ist und mitverpachtet werden soll. Hier ist es sehr wichtig, das (Groß-)Inventar mit Bezeichnung und Hersteller genau aufzulisten. Eine Inventarliste sollte erstellt werden und dient dann als Anlage zum Pachtvertrag. Es ist heutzutage nicht mehr üblich, das Kleininventar (Geschirr, Besteck usw.) ebenfalls zu stellen und mitzuverpachten. Der Aufwand solch eine Inventarliste zu erstellen, würde auch den Rahmen sprengen.
3. Pachtdauer
Die Laufzeitspauschale ist ein Kernbestandteil. Ob befristet oder unbefristet – jede Variante bringt spezifische Vor- und Nachteile mit sich.
Befristeter Vertrag: endet automatisch ohne Kündigung, sorgt für Planungssicherheit.
Unbefristeter Vertrag: flexibilisiert, erfordert Kündigung (z. B. halbjährlich zum Pachtjahr).Zudem lässt sich eine Mindestlaufzeit oder Kündigungsverzicht vereinbaren – sinnvoll bei Investitionen oder wertvollem Inventar.
4. Pachtzins
Der Pachtzins im Pachtvertrag Gastronomie ist ebenfalls frei verhandelbar. Die Höhe der Pacht richtet sich nach dem bisherigen oder voraussichtlichen Umsatz. (siehe separater Artikel hierzu) Eine gestaffelte Pacht, gerade für die ersten 3 Jahre, hilft dem Gastronom gut zu starten. Den Pachtzins rein an den Umsatz zu koppeln, davon raten wir aus unterschiedlichen Gründen ab. Der Modus Operandi ist sehr aufwändig und bedarf externer Dienstleister, wenn es um die Testierung der Umsätze geht. Das verursacht zusätzlich Kosten. Andernfalls ist die Transparenz und somit die korrekte Meldung der Umsätze nicht gewährleistet. Das Verhältnis Verpächter – Pächter würde somit getrübt.
Feste Pacht: klassisch, kalkulierbar.
Staffelpacht: stufenweise Anpassung – oft in den ersten Jahren.
Umsatzpacht: flexibel, aber komplex. Wir raten davon ab, da externe Testierung notwendig ist. Ohne klare Nachvollziehbarkeit entsteht Misstrauen – besonders bei Banken und Pächtern.
Strukturierte Übersicht:
Vertragspartner: Privatperson oder Gesellschaft – je nach rechtlichem Kontext andere Regelungen.
Laufzeit: Bewusst wählen – befristet vs. unbefristet; Kündigungsverzicht oder Mindestlaufzeit möglich.
Pachtzins: Modelle vergleichen – feste Miete, Staffelpacht oder Umsatzpacht mit Risiken und Aufwand.




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