Was ist bei der Verpachtung eines Hotels zu beachten?
- H.Genzlinger

- 11. Sept.
- 3 Min. Lesezeit
Hotelverpachtung bietet Eigentümern planbare Einnahmen und Betreibern eine attraktive Möglichkeit, ohne hohe Investitionen ein Hotel zu führen. Doch was muss man bei der Verpachtung beachten? Von der Wahl des richtigen Pächters über den Pachtvertrag bis hin zu Fragen zu Inventar und Laufzeit – hier erfahren Sie die wichtigsten Punkte und warum es sinnvoll ist, einen spezialisierten Makler wie Absolut Gastronomie Immobilien einzuschalten.

Die Verpachtung eines Hotels ist eine strategische Entscheidung, die für Eigentümer ebenso wie für künftige Pächter große Chancen, aber auch Herausforderungen mit sich bringt. Damit das Pachtverhältnis langfristig erfolgreich ist, sollten sowohl rechtliche als auch wirtschaftliche Aspekte sorgfältig geprüft werden.
Wer kommt als Pächter infrage?
Je nach Art und Größe des Hotels gibt es unterschiedliche Zielgruppen für die Verpachtung:
Privat geführte Hoteliers – ideal für kleinere Boutique-Hotels oder Familienbetriebe.
Gastronomen mit Hotelerfahrung – oft an Landhotels, Pensionen oder Häusern mit angeschlossener Gastronomie interessiert.
Hotelketten & Franchise-Partner – insbesondere für Stadthotels, Businesshotels oder Häuser mit überregionalem Potenzial.
Investoren mit Betreiberkonzept – suchen häufig nach Standorten, an denen ein professionelles Managementteam eingesetzt werden kann.
Der Pachtvertrag – das Herzstück der Verpachtung
Ein Hotel-Pachtvertrag regelt die rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen zwischen Verpächter und Pächter. Besonders wichtig sind:
Pachthöhe & Zahlungsmodalitäten – fix, umsatzabhängig oder eine Mischform.
Vertragslaufzeit – üblich sind 5 bis 15 Jahre, je nach Investitionsvolumen und Betreiberkonzept.
Kaution – Absicherung des Eigentümers gegen Mietausfälle oder Schäden.
Instandhaltungspflichten – klare Regelung, welche Maßnahmen vom Pächter und welche vom Verpächter getragen werden.
Nutzungszweck – eindeutige Festlegung, dass das Objekt als Hotel betrieben wird.
Warum ein Spezialmakler wie Absolut Gastronomie Immobilien wichtig ist
Die Verpachtung eines Hotels unterscheidet sich erheblich von klassischen Gewerbeimmobilien. Ein Spezialmakler bringt entscheidende Vorteile:
Marktkenntnis: Wir kennen die Zielgruppen – vom Gastronomen bis zur internationalen Hotelgruppe.
Netzwerk: Zugang zu Betreibern, Investoren und Marken, die aktiv nach Hotels suchen.
Verhandlungskompetenz: Wir sorgen für marktgerechte Pachthöhen und rechtssichere Vertragsgestaltung.
Diskretion & Reichweite: Kombination aus vertraulicher Direktansprache und breiter Online-Vermarktung.
Was wird mitverpachtet?
Neben der Immobilie selbst umfasst eine Hotelverpachtung in der Regel:
FF&E (Furniture, Fixtures & Equipment) – Möblierung, Küchentechnik, Ausstattung.
Goodwill – Markenname, Stammkundschaft, bestehende Buchungskanäle.
Lizenzen & Rechte – z. B. Konzessionen für Gastronomie oder Wellnessbereiche, bestehende Konten bei Buchungsmaschinen etc.
Warum zwei separate Pachtverträge sinnvoll sind
In der Praxis empfiehlt es sich häufig, zwei Pachtverträge abzuschließen:
Vertrag über die Immobilie – regelt die Nutzung des Gebäudes, Pachthöhe, Laufzeit.
Vertrag über FF&E und Betriebsausstattung – deckt die Nutzung von Einrichtung und Technik ab.
Der Vorteil:
Transparenz bei der Bewertung von Immobilie und Inventar.
Flexibilität für beide Seiten, z. B. bei Austausch oder Erneuerung von Ausstattung.
Steuerliche Vorteile, da Inventar separat abgeschrieben werden kann.
Fazit
Die Verpachtung eines Hotels ist eine komplexe, aber lohnende Option – sowohl für Eigentümer, die sichere Einnahmen erzielen möchten, als auch für Betreiber, die ohne hohe Investitionskosten ein Hotel führen wollen.
Ein spezialisierter Partner wie Absolut Gastronomie Immobilien sorgt dafür, dass der passende Pächter gefunden, ein fairer Pachtvertrag geschlossen und langfristig erfolgreiche Lösungen geschaffen werden.
FAQ – Häufige Fragen zur Hotelverpachtung
1. Was bedeutet es, ein Hotel zu verpachten?
Ein Hotel wird vom Eigentümer an einen Pächter überlassen. Der Pächter betreibt das Hotel auf eigene Rechnung und zahlt dafür eine monatliche Pacht an den Eigentümer.
2. Wer kommt als Pächter infrage?
Je nach Art des Hotels können Privatpersonen, erfahrene Gastronomen, Hotelketten, Franchise-Nehmer oder Investoren mit Managementkonzepten geeignete Pächter sein.
3. Wie lange läuft ein Hotel-Pachtvertrag?
Die üblichen Laufzeiten liegen zwischen 5 und 15 Jahren. Sie können je nach Investitionsvolumen, Standort und Konzept individuell verhandelt werden.
4. Was wird bei einer Hotelverpachtung mitverpachtet?
Neben der Immobilie werden oft Möbel, technische Ausstattung (FF&E), Markenrechte, Lizenzen sowie bestehende Verträge oder Buchungskanäle übergeben.
5. Warum sind zwei Pachtverträge sinnvoll?
Es empfiehlt sich, einen Vertrag über die Immobilie und einen separaten Vertrag über FF&E abzuschließen. So bleibt die Bewertung klar, steuerliche Vorteile können genutzt und die Verträge flexibler gestaltet werden.
6. Warum sollte man einen Spezialmakler einschalten?
Ein spezialisierter Makler wie Absolut Gastronomie Immobilien kennt die Branche, verfügt über ein starkes Netzwerk und sorgt für eine marktgerechte Pachthöhe, rechtssichere Verträge und die Vermittlung passender Pächter – diskret und effizient.


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